Energiegemeinschaften ermöglichen es Nachbarn, Gemeinden und Unternehmen, gemeinsam erneuerbaren Strom zu erzeugen, zu teilen und davon zu profitieren — verständlich erklärt.
In Österreich gibt es drei verschiedene Formen der gemeinsamen Energienutzung — je nach Größe, Reichweite und Teilnehmerkreis.
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist am 24. Dezember 2025 in Kraft getreten und löst das ElWOG 2010 ab. Die Bestimmungen für Energiegemeinschaften gelten vollständig ab 1. Oktober 2026. Bestehende EEGs, BEGs und GEAs werden automatisch übergeführt — eine Neugründung ist nicht notwendig. Neu: Peer-to-Peer-Verträge ermöglichen künftig auch Strom-Sharing ohne Vereinsgründung. Quellen: energiegemeinschaften.gv.at · WKO · CMS Austria
Annahmen: Wien, 40% EEG-Bezug (1.400 kWh/Jahr), Strompreis 25 ct/kWh brutto, Mitgliedsbeitrag 30 €/Jahr. Quelle: E-Control Q1 2026, energiegemeinschaften.gv.at.
| Haushalt | Kein EEG | EEG lokal | Ersparnis/Jahr |
|---|---|---|---|
| 1–2 Personen (2.000 kWh) | 500 € | 401 € | −99 € |
| Familie (3.500 kWh) ← Ø Haushalt | 875 € | 702 € | −173 € |
| Großhaushalt (6.000 kWh) | 1.500 € | 1.203 € | −297 € |
| Kleines Unternehmen (15.000 kWh) | 3.750 € | 3.008 € | −742 € |
Unser interaktiver Vergleichsrechner zeigt dir den Unterschied zwischen normalem Strombezug und verschiedenen Energiegemeinschaftsmodellen.