Potenzial Wien
Warum Mehrparteienhäuser so wichtig sind
Wien ist die dichteste Großstadt Österreichs — und hat damit das größte Potenzial für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Über die Hälfte aller Wiener Gebäude sind Mehrparteienhäuser. Wenn dieses Potenzial gehoben wird, trägt es massiv zur städtischen Energiewende bei.
~176.000
Gebäude in Wien gesamt
MA23 / Statistik Austria 2021
~90–100.000
davon Mehrparteienhäuser (mind. 50%)
MA23 Wohnbaustatistik 2025
2–3 TWh
realisierbares PV-Potenzial in Wien p.a.
Bernold (2025) / Fechner (2024)
bis 800 MWp
Wien-Ziel PV bis 2030 (Stand Jan 2025: 252 MWp erreicht)
Stadt Wien Sonnenstrom-Offensive
Das physikalisch-theoretische PV-Potenzial für Wiens Mehrparteienhäuser liegt bei 4,7–6,3 TWh/Jahr. Nach Abzug baulicher, technischer und rechtlicher Einschränkungen (rund 40–60%) sind realistisch 2–3 TWh erreichbar — das entspricht dem Jahresverbrauch von 600.000 Haushalten. Quellen: Studie Fechner (Österreichs Energie 2024) · Masterarbeit Bernold, Donauuniversität Krems, April 2025.
Rechtliche Rahmenbedingungen
WEG, MRG & WGG — was gilt wo?
In Wien treffen im Mehrparteienhaus drei verschiedene Eigentumsformen aufeinander — jede mit eigenen Regeln für GEA-Projekte. Das ist der Hauptgrund warum EEGs in Städten langsamer wachsen als am Land.
Im Wohnungseigentum besitzen alle Miteigentümer gemeinsam das Dach, die Fassade und die Haustechnik. Eine PV-Anlage auf dem Dach ist eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum — das erfordert in der Regel die Zustimmung aller Miteigentümer.
Die WEG-Novelle 2022 hat dies etwas erleichtert: Ein Antrag auf Solaranlage kann nicht mehr pauschal von Einzelnen blockiert werden, wenn die Beeinträchtigung gering ist. Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Monate.
Wichtigste Punkte
Zustimmung aller Miteigentümer oft nötig — bei großen WEGs aufwendig
Ältere Eigentümer oft zurückhaltend — kein direkter Nutzen mehr erkennbar
WEG-Novelle 2022: Solaranlagen leichter durchsetzbar, 2-Monats-Frist
Finanzierung über Rücklage oder Einzelinvestition möglich
Hausverwaltung als Koordinator oft entscheidend für Projekterfolg
Beim Mietrecht liegt die Entscheidungshoheit über das Gebäude beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung. Mieter können eine GEA nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters realisieren.
Große Hausverwaltungen in Wien mit vielen Objekten zeigen sich laut Praxiserfahrungen manchmal zurückhaltend — aus Sorge um bauliche Veränderungen oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wenn die Hausverwaltung aber selbst initiiert, läuft es oft reibungslos.
Wichtigste Punkte
Zustimmung des Vermieters/der Hausverwaltung zwingend nötig
Langfristige Bindung schwierig bei kurzen Mietverträgen
Hausverwaltungen befürchten Mehraufwand und Haftungsrisiken
Wenn Vermieter initiiert: Contracting-Modell mit minimalem Aufwand für Mieter
Klärung im MRG wäre wünschenswert — derzeit rechtliche Grauzone
Gemeinnützige Bauvereinigungen (z.B. Sozialbau, ARWAG, ÖSW) sind nach WGG verpflichtet, ihre Mittel vorrangig für Bau und Instandhaltung von Wohnungen zu verwenden. Das kann die Finanzierung von PV-Projekten erschweren.
In der Praxis hat sich jedoch der Erhaltungs- und Verbesserungsfonds (EVF) als clevere Lösung bewährt: PV-Anlagen als Gemeinschaftseinrichtung über den EVF finanziert — keine Zusatzkosten für Mieter, hohe Akzeptanz.
Wichtigste Punkte
Finanzielle Prioritäten WGG: Wohnbau vor Energieprojekten
Organisatorische Komplexität bei vielen Einheiten
EVF-Finanzierung: PV als Gemeinschaftseinrichtung — Kosten für Mieter: 0
Große Bauträger haben eigene Energietöchter (z.B. ARWAG Energy)
Gratisstrom-Modell (Sozialbau): höchste Akzeptanz in der Praxis
Grundlage dieser Analyse: Masterarbeit „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Wiens Mehrparteienhäusern — Energiegemeinschaften nach §16a ElWOG 2010" von Mag. (FH) Michael Bernold, MSc. Donauuniversität Krems, Energy Innovation Engineering and Management, April 2025. Die Arbeit basiert auf qualitativen Experteninterviews mit 7 führenden Wiener Hausverwaltungen (IMV/PMV, Sozialbau, Wien Süd, ÖSW/IMMO360, GESIBA, ÖSW/Wohnungseigentum, ARWAG).
Koordinationsstelle EG / Stand 2025
Die 4 GEA-Betriebsmodelle
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat 2025 vier praxiserprobte Modelle für GEAs in Mehrparteienhäusern definiert:
1
GebäudeeigentümerIn
Ein/e ImmobilieneigentümerIn finanziert die PV-Anlage und stellt den erzeugten Strom den BewohnerInnen zu einem vereinbarten Tarif bereit. Bei Genossenschaftswohnungen kann die Finanzierung über den Erhaltungs- und Verbesserungsvertrag (EVB/EVF) erfolgen. Überschüsse werden ins Netz eingespeist; die Erlöse fließen an den Betreibenden.
Typisch für
Sozialbau, WGG, Vermieter
Aufwand Bewohner
Minimal
2
BewohnerInnenverein
Die beteiligten Parteien gründen selbst einen Verein, der in die PV-Anlage investiert. Ein festgelegter Tarif und Aufteilungsschlüssel in den Vereinsstatuten regeln die interne Stromverteilung. Überschüsse aus dem Verkauf nicht verbrauchten Stroms kommen dem Verein zugute. Setzt Initiative und Engagement der Bewohner voraus.
Typisch für
Engagierte Eigeninitiative
Demokratisch
Ja — Mitglieder entscheiden
3
Wohnungseigentümergemeinschaft
Die WEG oder einzelne EigentümerInnen errichten eine PV-Anlage gemeinsam. Mit Mehrheitsbeschluss können alle Teilnehmenden davon profitieren. Kosten und Erlöse werden nach einem vereinbarten Modus aufgeteilt. Die WEG-Novelle 2022 hat diesen Weg erleichtert — einzelne Eigentümer können nicht mehr pauschal blockieren.
Typisch für
Eigentumswohnungen (WEG)
Rechtsbasis
WEG-Novelle 2022
4
Externer Dienstleister
Ein Dritter (z.B. Energieversorger, Tochterunternehmen) pachtet die Dachfläche, finanziert und betreibt die PV-Anlage vollständig. Die BewohnerInnen beziehen Strom zu einem festgelegten Arbeitspreis unter dem Marktpreis — ohne eigene Investition. Überschüsse werden dem Betreibenden gutgeschrieben. Contracting-Modell.
Typisch für
ARWAG Energy, IMV
Aufwand Bewohner
Minimal — alles beim Dienstleister
Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften — Betriebsmodelle und Umsetzungsschritte (Stand Jan 2025) · Masterarbeit Bernold, Donauuniversität Krems 2025.
Wien — Praxisbeispiele aus ExpertInneninterviews
Was in Wien bereits funktioniert
In Wien haben mehrere große Bauträger und Hausverwaltungen bereits erfolgreiche GEA-Modelle etabliert. Diese Praxisbeispiele zeigen: Es geht — wenn Finanzierung und Kommunikation stimmen.
Sozialbau AG
Modell 1 — GebäudeeigentümerIn / EVF
13 MWp PV-Gesamtleistung auf über 2.600 Stiegen. Finanzierung über den EVF — für MieterInnen entstehen keine Zusatzkosten. Strom steht kostenlos zur Verfügung, was zu sehr hoher Akzeptanz führt. Ziel: Grundbedarf pro Wohnung decken, keine Maximierung des Ertrags.
✅ Gratisstrom-Modell = maximale Akzeptanz
ARWAG / ARWAG Energy
Modell 4 — Externer Dienstleister
Dynamisches Mieterstrommodell: Tochtergesellschaft ARWAG Energy finanziert, errichtet und betreibt PV-Anlage vollständig. BewohnerInnen erhalten stabilen Tarif mit Preisgarantie bis 2026. Keine Anfangsinvestition für Hausgemeinschaft. Fokus auf Eigenverbrauchsmaximierung.
✅ Contracting = kein Risiko für Bewohner
ÖSW-Gruppe
BEG / Bürgerenergiegemeinschaft
Bürgerenergiegemeinschaften als langfristige Strategie: Gebäude werden vernetzt, Überschüsse in Nachbarhäuser weitergeleitet. Genehmigungsprozesse und Netzausbau verlangsamen die Umsetzung. Innovative Segmente wie Studentenapartments zeigen, dass komplexe Vorhaben möglich sind.
⚡ Quartierslösung — mehrere Gebäude vernetzt
Die Praxisbeispiele entstammen qualitativen ExpertInneninterviews (2024/25) im Rahmen der Masterarbeit „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Wiens Mehrparteienhäusern" von Mag. (FH) Michael Bernold, MSc (Donauuniversität Krems, April 2025). Interviewpartner: Andrea Disauer (IMV/PMV), Daniela Huber (Sozialbau), Sabine Prerovsky (Wien Süd), Ulrich Hartbauer (ÖSW/IMMO360), Christoph Vogel & Karin Schindler (Gesiba), Harald Brandstätter (ÖSW/Wohnungseigentum), Dietmar Oschowitzer (ARWAG).