Die GEA ist die einfachste Form: Mehrere Haushalte oder Betriebe im selben Gebäude oder Grundstück teilen eine gemeinsame PV-Anlage. Der Strom fließt über die gebäudeinterne Hauptleitung — das öffentliche Netz wird für den intern genutzten Anteil gar nicht beansprucht.
Kein Vereinsgründung, keine Genossenschaft — ein formloser Errichtungs- und Betriebsvertrag genügt. Praktisch ideal für Mehrparteienhäuser, Betriebsgebäude und Siedlungen. Österreichweit gibt es bereits über 3.000 GEAs.
Wichtig: Ab 1. Oktober 2026 (ElWG) wird auch die Durchleitung durch Sammelschienen der Hauptleitungen im Standortbereich ermöglicht — das erweitert die Möglichkeiten für GEAs.
Die EEG ist die beliebteste und am schnellsten wachsende Form — sie macht rund 80% aller Energiegemeinschaften aus. Haushalte, Gemeinden, Schulen und KMU schließen sich als Verein oder Genossenschaft zusammen und nutzen erneuerbar erzeugten Strom gemeinsam.
Anders als die GEA fließt der Strom über das öffentliche Netz — aber mit deutlich vergünstigten Netzentgelten. Es gibt zwei Varianten: Lokal (alle an derselben Trafostation, Netzebene 6/7) und Regional (erweitertes Netzgebiet, Netzebene 4/5).
Mitglieder können bis zu fünf Energiegemeinschaften gleichzeitig angehören (Mehrfachteilnahme). Der bestehende Stromanbieter bleibt — die EEG ergänzt nur.
Wichtig: EEGs dürfen nicht von Großunternehmen kontrolliert werden. Teilnehmer: natürliche Personen, KMU, Gemeinden, Schulen, lokale Behörden.
Die BEG ist die flexibelste und reichweitenstärkste Form — sie kann sich über ganz Österreich erstrecken, unabhängig von Netzbetreibergrenzen. Neben Privatpersonen und KMU können auch große Unternehmen und Hausverwaltungen teilnehmen.
Der Nachteil: Da das allgemeine Stromnetz voll genutzt wird, fallen reguläre Netzentgelte an — keine Vergünstigung wie bei EEGs. Dafür keine geografischen Einschränkungen.
Praktisches Beispiel: Eine Familie in der Steiermark möchte den PV-Überschuss dem studierenden Kind in Wien zur Verfügung stellen — das geht nur über eine BEG.
Ab Oktober 2026 (ElWG): BEGs können auch in lokalen und regionalen Nahebereichen tätig werden und so ebenfalls vergünstigte Netzentgelte nutzen.
Alle drei Modelle auf einen Blick
| Merkmal | 🏠 GEA | 🌍 EEG (lokal) | 🌐 EEG (regional) | 🇦🇹 BEG |
|---|---|---|---|---|
| Reichweite | Gebäude | Trafostation | Umspannwerk | Österreichweit |
| Netzentgelt-Ersparnis | ✅ ~8 ct/kWh | ✅ ~4–5 ct/kWh | ✅ ~2–3 ct/kWh | ❌ Keine |
| E-Abgabe entfällt | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Rechtsform nötig | ❌ Nein | ⚠️ Verein/Genos. | ⚠️ Verein/Genos. | ⚠️ Ja |
| Großunternehmen | ⚠️ Möglich | ❌ Nein | ❌ Nein | ✅ Ja |
| Erneuerbar Pflicht | ❌ Nein | ✅ Ja | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Mehrfachteilnahme | ✅ Bis 5 | ✅ Bis 5 | ✅ Bis 5 | ✅ Bis 5 |
| Wärme/Gas | ❌ Nur Strom | ✅ Strom + Wärme | ✅ Strom + Wärme | ❌ Nur Strom |
Quellen: energiegemeinschaften.gv.at · ElWOG 2010 · ElWG (BGBl 2025/91) · Masterarbeit Bernold (2025) — Donauuniversität Krems
Statische vs. dynamische Aufteilung
Wie wird der erzeugte Strom auf die Mitglieder aufgeteilt? Dafür gibt es zwei grundlegende Prinzipien:
Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften · Masterarbeit Bernold (Donauuniversität Krems 2025)